AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung

Stand: 24. Oktober 2018

  1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge hinsichtlich aller Unterkünfte und Stellplätze sowie anderer Einrichtungen, die von den nachstehenden Personen vermietet werden: Ijsseldelta Marina Hattem. Als Verwender dieser AGB werden sie nachstehend einheitlich als „Vermieter“ bezeichnet. Es können im Hafen zusätzliche Bedingungen gestellt werden. Diese zusätzlichen Bedingungen gelten dann neben den vorliegenden AGB. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den zusätzlichen Bedingungen gehen die zusätzlichen Bedingungen vor.

1.2 In diesen AGB wird unter dem Begriff „Mieter“ verstanden: Diejenige Person, die mit dem Vermieter einen Vertrag über die vorübergehende Vermietung/Nutzung einer Unterkunft zu Erholungs- und Urlaubszwecken schließt. Unter dem Begriff „Nutzer“ werden diejenigen Personen verstanden, die sich gemeinsam mit dem Mieter in der Unterkunft aufhalten.

1.3 Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Mieter auf etwaige eigene Geschäftsbedingungen oder auf andere AGB verweist. Der Vermieter weist alle AGB, auf die der Mieter verweist oder die vom Mieter verwendet werden, ab.

1.4 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

  1. Reservierungen

2.1 Der Vermieter bearbeitet ausschließlich Reservierungen von Personen ab 18 Jahren. Reservierungen durch Personen unter dieser Altersgrenze sind somit ungültig.

2.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, abweichende Reservierungen, insbesondere von Gruppen und Aufenthalten, die nicht zu Erholungs- und Urlaubszwecken erfolgen aber nicht ausschließlich, ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. besondere Bedingungen daran zu stellen.

2.3 Bearbeitet der Vermieter eine Reservierung, so übersendet der Vermieter dem Mieter innerhalb von 7 Tagen eine (schriftliche) Auftragsbestätigung, der auch eine Rechnung beigefügt wird. Der Mieter hat die Auftragsbestätigung und die Rechnung sofort nach dem Zugang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Unrichtigkeiten sind dem Vermieter unverzüglich, aber auf jeden Fall innerhalb von 7 Tagen, mitzuteilen.

2.4 Ist der Mieter innerhalb von 7 Tagen nach Vornahme der Reservierung nicht im Besitz einer schriftlichen Auftragsbestätigung inklusive Rechnung, so hat der Mieter unverzüglich Kontakt mit der Reservierungsabteilung aufzunehmen, andernfalls ist eine Berufung auf die Reservierung ausgeschlossen.

2.5 Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter die Auftragsbestätigung übersandt hat oder telefonisch gebucht hat, zustande.

2.6 Der Vertrag bezieht sich auf die Miete einer Unterkunft bzw. eines Stellplatzes bzw. anderer Einrichtungen zu Erholungs- und Urlaubszwecken. Diese Nutzung ist ihrer Art nach von kurzer Dauer.

  1. Änderungen im Vertrag

3.1 Möchte der Mieter nach dem Zustandekommen des Vertrages Änderungen im Vertrag vornehmen, so ist der Vermieter nicht verpflichtet, sie anzunehmen. Es ist im alleinigen Ermessen des Vermieters, zu bestimmen, ob und inwieweit er die Änderungen annimmt. Für den Fall, dass der Vermieter die Änderungen annimmt, kann der Vermieter Änderungskosten in Rechnung stellen.

 

  1. Ersatzpersonen

4.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes mit dem Vermieter vereinbart wird, ist es dem Mieter und den anderen Nutzern der Mietsache nicht gestattet, die Unterkunft bzw. den Stellplatz unter gleich welchem Namen und aus gleich welchem Grund anderen als den im Vertrag genannten Personen zur Nutzung abzugeben.

4.2 Haben der Mieter und der Vermieter vereinbart, dass der Mieter bzw. ein oder mehrere Nutzer ersetzt werden, so haften sowohl der Mieter bzw. die Nutzer als auch der Mieter bzw. andere Nutzer, die den ursprünglichen Mieter/die ursprünglichen Nutzer ersetzen, jetzt und künftig gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter für die Zahlung des noch zu zahlenden Mietrestbetrages, der Änderungskosten (siehe Artikel 3.1) und der etwaigen zusätzlichen Kosten als Folge des Ersatzes sowie etwaiger Stornierungskosten.

 

  1. Preise

5.1 Der Mieter hat dem Vermieter den vereinbarten Mietpreis zu zahlen, wie dieser in der schriftlichen Bestätigung zugleich Rechnung der Reservierung genannt wird. Sind die Kosten des Vermieters (für Personal, Strom, Steuern usw.) nach Vertragsschluss nachweislich und unvorhergesehen angestiegen, so ist der Vermieter berechtigt, seine Preise zu erhöhen und dem Mieter den erhöhten Preis in Rechnung zu stellen. Wird diese Preiserhöhung innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss durchgesetzt, so beträgt diese Preiserhöhung höchstens 5 % des früher vereinbarten Preises und ist der Mieter berechtigt, aus diesem Grund vom Vertrag zurückzutreten (den Vertrag zu kündigen).

5.2 Hat der Vermieter die Auftragsbestätigung übersandt, so können Preisnachlässe bzw. Sonderangebote nicht länger in Anspruch genommen werden.

5.3 Sofern nicht anders angegeben schließen alle Preise, soweit anwendbar, die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

5.4 Es ist nicht möglich, verschiedene Rabatte zu kombinieren.

 

  1. Mehrkosten

6.1 Der Mieter hat außer dem Mietpreis auch zusätzliche Kosten zu zahlen. Diese Kosten werden in der Preisliste beschrieben. Der vom Mieter zu zahlende Gesamtbetrag wird als der „Gesamtpreis“ bezeichnet.

 

  1. Zahlungen

7.1 Für alle Reservierungen gilt, dass 50 % des Reservierungswertes innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung der angegebenen Kontonummer wie in der Rechnung angegeben gutzuschreiben sind. Die verbleibenden 50 % sind der angegebenen Kontonummer spätestens einen Monat vor der Ankunft gutzuschreiben. Bei Reservierungen innerhalb eines Monats vor der Ankunft ist der gesamte Reservierungswert innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung zu zahlen.

7.2 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der dem Mieter in Rechnung gestellten Beträge ist der Mieter sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. In diesem Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, mit Wirkung des Tages, an dem die Frist von 7 Tagen abgelaufen ist, vom Vertrag zurückzutreten (den Vertrag zu kündigen). Der Mieter haftet dann für alle Schäden, die der Vermieter infolgedessen erleidet oder erleiden wird, einschließlich aller Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Reservierung und dem Rücktritt angefallen sind. Ferner hat der Mieter dann gesetzliche Zinsen zu zahlen. Außer dem Vorstehenden ist der Vermieter auf jeden Fall berechtigt, für jede Unterkunft Stornierungskosten zu berechnen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 12.

7.3 Der Vermieter ist immer berechtigt, die aus gleich welchem Grund bestehenden Forderungen gegen den Mieter mit den vom Mieter aus gleich welchem Grund bezahlten Beträgen zu verrechnen.

 

  1. Ankunft und Abreise

8.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, kann die gemietete Unterkunft ab 15:00 Uhr des vereinbarten und in der Reservierungsbestätigung genannten Ankunftstages bezogen werden und ist die Unterkunft an dem vereinbarten und in der Reservierungsbestätigung genannten Tag der Abreise vor 10:00 Uhr zu verlassen.

8.2 Möchte der Mieter den Vertrag mit dem Vermieter länger als die vereinbarte Dauer fortsetzen und erklärt sich der Vermieter damit einverstanden, so ist der Vermieter immer berechtigt, eine Ersatzunterkunft zuzuweisen.

8.3 Wird die Nutzung der Unterkunft bzw. der anderen Einrichtung früher als an dem vereinbarten und in der Reservierungsbestätigung genannten Datum beendet, so hat der Mieter kein Recht auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises bzw. der Kosten.

 

  1. Haustiere

9.1 Abhängig von der Unterkunft  lässt der Vermieter höchstens 1 Haustier des Mieters oder der Nutzer zu. Möchte der Mieter bzw. andere Nutzer Haustiere mitbringen, so hat der Mieter das bei der Reservierung direkt mitzuteilen. In diesem Fall kann der Vermieter dem Mieter einen Zuschlag berechnen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Haustiere im Hafen – ohne Angabe von Gründen – zu wehren. In einigen Typen der Unterkünfte und in einigen Bereichen des Hafens sind Haustiere auf jeden Fall nicht erlaubt.

9.2 Haustiere sind außerhalb der Unterkunft an der Leine zu führen. Anweisungen vor Ort sind zu befolgen. Haustiere dürfen die übrigen Gäste nicht belästigen.

9.3 Ein Hundekorb ist mitzubringen und ein Flohhalsband für Hunde/Katzen ist Pflicht.

9.4 Haustiere von Besuchern sind gegen Zahlung erlaubt, sofern die Höchstanzahl nicht überschritten wird.

9.5 Für die Einreise von Tieren in Länder innerhalb der EU gilt, dass sie im Besitz eines Heimtierausweises nach europäischem Muster (seit 3. Juli 2004) sind. Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein und Identifizierung durch Mikrochip oder Tätowierung ist Pflicht. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die richtigen und am Zielort erforderlichen Reisedokumente verfügt.

 

  1. Nutzung der Unterkunft

10.1 Der Mieter bzw. die Nutzer haften gesamtschuldnerisch für einen ordentlichen Verlauf in und im Bereich der gemieteten Unterkunft bzw. des Stellplatzes oder anderswo im Hafen und für eine ordnungsgemäße Nutzung der Unterkunft  und der darin befindlichen Einrichtungen.

10.2 Darüber hinaus haften der Mieter bzw. die Nutzer immer gesamtschuldnerisch für Schäden durch Bruch bzw. Verlust bzw. Beschädigung des Inventars bzw. der Unterkunft. Etwaige Schäden haben der Mieter bzw. die Nutzer dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und sofort vor Ort zu ersetzen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass die Schuld an dem Entstehen der Schäden nicht ihm selbst, den Nutzern oder einem Mitglied seiner Gesellschaft zuzuschreiben ist.

10.3 Verursachen der Mieter bzw. die Nutzer bzw. im Namen des Mieters oder der Nutzer anwesende Dritte Belästigungen irgendwelcher Art, oder lassen sie sich ein Fehlverhalten zuschulden kommen, so ist der Vermieter berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Es handelt sich auf jeden Fall um Belästigung bzw. um Fehlverhalten, wenn andere Gäste im Hafen oder Mitarbeiter diese Belästigung oder dieses Fehlverhalten als solche/solches qualifizieren. Wird aufgrund von Belästigung bzw. Fehlverhalten der Rücktritt vom Vertrag erklärt, so steht dem Mieter keine Rückerstattung des Mietpreises zu.

10.4 In allen Fällen, in denen das in Bezug auf den vom Vermieter gebotenen Service erforderlich ist, ist es dem Vermieter gestattet, die Unterkunft ohne vorherige Zustimmung des Mieters oder Nutzers zu betreten. In einem solchen Fall kann das Betreten ohne Anwesenheit des Mieters oder Nutzers erfolgen.

10.5 Das Rauchen in der Unterkunft ist nicht gestattet. Wird dieser Bestimmung zuwidergehandelt, so können zusätzliche Kosten berechnet werden.

10.6 Für geschäftliche Reservierungen ist maximal 1 Mitarbeiter pro Schlafzimmer erlaubt.

 

  1. Kaution

11.1 Der Vermieter ist berechtigt, zu Beginn des Aufenthalts eine Kaution vom Mieter zu verlangen.

11.2 Die Kaution dient zur Sicherung von Schäden bzw. Kosten -im weitesten Sinne des Wortes-, die dem Vermieter im Falle der Nichterfüllung der seitens des Mieters und der Nutzer bestehenden Verpflichtungen entstehen können.

11.3 Für den Fall, dass die Kaution nicht unverzüglich geleistet wird, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter bzw. den anderen Nutzern den Zutritt zu verweigern und die Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes zu untersagen.

11.4 Ist der Mieter weiterhin mit der Zahlung der Kaution in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (vom Vertrag zurückzutreten).

11.5 Die Kaution oder ihr etwaiger Restbetrag wird nach Verrechnung der Forderungen (Schäden an dem Inventar/der Unterkunft bzw. sonstige Kosten) des Vermieters gegen den Mieter bzw. die Nutzer zurückgezahlt. Etwaige (weitere) Ansprüche auf Schadensersatz werden durch diese Rückzahlung nicht aufgehoben.

 

  1. Stornierungskosten

12.1 Im Falle der Stornierung einer Reservierung sind Stornierungskosten zu entrichten. Diese Beträge sind bei einem Rücktritt bis 28 Tage vor dem Ankunftstag 50 % des Reservierungswertes und bei einem Rücktritt ab dem 28. Tag vor der Ankunft oder später der gesamte Reservierungswert.

12.2 Ist der Mieter innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Datum ohne weitere Benachrichtigung nicht eingetroffen, so gilt dies als ein Rücktritt.

 

  1. Höhere Gewalt und Änderungen

13.1 Falls der Vermieter durch höhere Gewalt nicht bzw. vorübergehend nicht in der Lage ist, den Vertrag ganz oder teilweise durchzuführen, legt er dem Mieter innerhalb von 14 Tagen, nachdem er über die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung unterrichtet worden ist, einen Änderungsvorschlag (für eine andere Unterkunft, eine andere Frist, einen anderen Ort etc.) vor oder ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

13.2 Höhere Gewalt seitens des Vermieters besteht, wenn die Durchführung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder nicht durch Umstände verhindert wird, die außerhalb des Willens des Vermieters gelegen sind, einschließlich aber nicht ausschließlich Kriegsgefahr, Personalstreiks, Blockaden, Feuer, Überschwemmungen und andere Störungen oder Ereignisse.

13.3 Der Mieter ist berechtigt, den Änderungsvorschlag abzulehnen. Lehnt der Mieter den Änderungsvorschlag ab, so hat der Mieter diese Ablehnung (abhängig vom Anfangsdatum der Miete spätestens) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Änderungsvorschlags mitzuteilen. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter hat dann ein Recht auf Erlass bzw. Rückzahlung (des bereits gezahlten Teils) des Mietpreises. Der Vermieter ist nicht zum Ersatz irgendwelchen Schadens verpflichtet.

 

  1. Kündigung

14.1 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sowohl wenn im Falle einer Reservierung die persönlichen Daten des Mieters bzw. anderer Nutzer unvollständig bzw. falsch angegeben werden als auch falls sich der Mieter bzw. andere Nutzer nach Ansicht des Vermieters derart schlecht benimmt/benehmen, dass die Aufrechterhaltung des Mietvertrages nicht verlangt werden kann. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung (eines Teils) des Reservierungswerts.

 

  1. Haftung

15.1 Wenn sich die gesetzliche Regelung dem nicht entgegensteht, beschränkt der Vermieter die Haftung auf die in diesem Artikel 15 genannten Arten und Weisen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl , Verlust oder Schäden von oder an Sachen bzw. an Personen, gleich welcher Art, während oder infolge eines Aufenthalts in einem unserer Parks bzw. der Miete/Nutzung der Unterkunft bzw. anderer Einrichtungen des Vermieters, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Mitarbeiter.

15.2 Die Haftung für Schäden, die einen Verlust der Urlaubsfreude oder Betriebsunterbrechungs- und andere Folgeschäden umfassen, ist unter allen Umständen ausgeschlossen. Weiter haftet der Vermieter auf keinen Fall für Schäden, für die aufgrund einer Reise- bzw. einer Reiserücktrittsversicherung oder irgendwelcher anderen Versicherung ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

15.3 Der Vermieter haftet nicht für Störungen in der Dienstleistung oder für Mängel bei von Dritten erbrachten Dienstleistungen oder an gelieferten Sachen.

15.4 Die Haftung aufgrund unerlaubter Handlung beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Höchstbetrag von € 75.000, – im Falle von Personenschäden pro Gast pro Aufenthalt und die Haftung für Sachschäden beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Höchstbetrag von € 1.500, – pro Mieter/Nutzer pro Aufenthalt.

15.5 Der Mieter haftet mit den Nutzern gesamtschuldnerisch für alle Verluste bzw. Schäden an der gemieteten Unterkunft bzw. dem gemieteten Stellplatz bzw. anderen Eigentümern des Vermieters (wie auch des Eigentümers der Unterkunft, wenn er nicht der Vermieter ist), die während oder infolge der Nutzung durch den Mieter bzw. die Nutzer, Begleitpersonen oder Dritten, die sich mit Zustimmung des Mieters im Hafen aufhalten, eingetreten sind, unabhängig davon, ob dies die Folge von Handlungen oder Unterlassungen durch den Mieter, die Nutzer, Begleitpersonen oder Dritten ist, die sich mit Zustimmung des Mieters im Hafen aufhalten.

15.6 Der Mieter schützt den Vermieter gegen alle Ansprüche in Bezug auf Schäden von Dritten, die (auch) die Folge irgendwelcher Handlungen oder Unterlassungen des Mieters selbst, der Nutzer, Begleitpersonen oder Dritten sind, die sich mit Zustimmung des Mieters im Hafen aufhalten.

15.7 Bei falscher Nutzung bzw. unrichtigem Zurücklassen einschließlich aber nicht beschränkt auf übermäßige Verschmutzung der Unterkunft werden zusätzliche Kosten berechnet. In einem solchen Fall ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter diese zusätzlichen Kosten sofort zu zahlen.

 

  1. Beschwerden

16.1 Trotz der Sorgfalt und Mühe des Vermieters kann der Mieter der Ansicht sein, dass er eine berechtigte Beschwerde über die Ferienunterkunft hat. Der Mieter hat diese Beschwerde zunächst vor Ort und sofort nach deren Eintreten oder Entdeckung der Rezeption des Hafens mitzuteilen. Sollte die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Mieters abgewickelt werden, so hat der Mieter unter Androhung der Verwirkung eines jeden Anspruchs spätestens innerhalb eines Monats nach der Abreise aus der Unterkunft weitere Schritte zu veranlassen.

 

  1. Anwendbares Recht

17.1 Auf den Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.

17.2 Für alle jetzigen und künftigen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht in Arnheim ausschließlich zuständig.

 

  1. Reisedokumente

18.1 Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die gültigen und an seinem Zielort erforderlichen Reisedokumente verfügt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Folgen, die sich daraus ergeben, dass der Mieter nicht über die richtigen Reisedokumente verfügt.

 

  1. Datenschutz

19.1 Der Vermieter behandelt alle ihm erteilten oder bekannt gewordenen personenbezogenen Daten immer gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Vermieter stellt Ihre personenbezogenen Daten nicht bereit an Dritte. Er verwendet die Daten selbst (und ausschließlich), um Sie über wichtige Neuigkeiten über den Hafen und interessante Angebote bzw. Arrangements zu informieren.

19.2 Auf Anforderung des Mieters wird der Vermieter die Daten des Mieters in dem Fall, dass die Daten zum Beispiel sachlich falsch sind, korrigieren, ergänzen, entfernen oder abschirmen. Das hat womöglich zur Folge, dass der Mieter die Dienstleistungen des Vermieters bzw. einen Teil der Dienstleistungen des Vermieters nicht länger in Anspruch nehmen kann. Für eine Erläuterung des in diesem Absatz genannten Inhalts verweisen wir Sie auf unsere Datenschutzerklärung

 

  1. Allgemeines

20.1 Offensichtliche Druck- und Satzfehler binden den Vermieter nicht.

20.2 Mit diesen AGB sind alle früheren Mietbedingungen aufgehoben.